Das Osterfest ist vorbei – Die dritte Woche nach der Schulschließung und die Osterferien
Was wir als Eltern und die Kinder selbst in der dritten Woche nach der Schulschließung und mit dem Kampf um die Erledigungen der schulischen Aufgaben durch die Schülerinnen und Schüler erleben durften, spiegelt lediglich die Verworrenheit und Unfähigkeit einer klar strukturierten und pädagogischen Betreuung wider. So wie wir die eher leeren Straßen der Städte als Folge von Kontaktsperren beobachten, so leer erscheinen auch die zur schulischen Betreuung zur Verfügung stehenden digitalen Instrumente, die für die Begleitung der Schülerinnen notwendig sind. Unser Sohn meinte in dem Zusammenhang, er wünsche sich doch eher täglich über das Schulportal gesetzte Aufgaben. Es läuft jedoch anders. So kommen in der dritten Woche weitere Hinweise über WhatsApp. So lautete es dort etwa: „Die Kapitelangabe in … ist falsch. Es muss Kapitel 3 im Buch bearbeitet werden (…). Es reicht, wenn die Fragen zu dem Stoff, der in …, … und … im Buch zu lesen war, mündlich beantwortet wird.“. Ein toller Hinweis, denn in diesen drei Fächern hatten viele Schülerinnen schon längst die schriftliche Beantwortung erledigt. Na ja, umsonst ist die Erledigung der Aufgaben sicherlich nicht, aber die Rücknahme der Aufgabenbearbeitung in schriftlicher Form erscheint schon mehr als ein schlechter Scherz. Es kamen auch Spekulationen wie: „… es gäbe wohl Schüler, die noch nicht allzu viel von den Aufgaben bewältigt hätten. Daher möchte sie kein offizielles „ihr dürft jetzt Ferien machen“ ausrufen“. Spekulativ erscheint mir auch der Hinweis einer Lehrerin, dass der Unterricht am 20.4. wieder beginnen könne und dann die Englisch- und Deutschvorträge anstehen. Diese Ausführungen und Hinweise über WhatsApp haben uns mehr als irritiert.
Am Ende der dritten Woche wird es dann etwas versöhnlicher mit dem Hinweis, dass nun endlich das Schulportal funktioniere (es funktioniert schon seit Ende der ersten Schulschließungswoche).
Es erfolgt dann auch noch der Hinweis, man entschuldige sich ein letztes Mal über WhatsApp zu kommunizieren und fordert, dass die Ergebnisse zwei Wochen nach Schulstart fertiggestellt sein sollen.
Wir fragen uns, was all diese Spekulationen für einen Sinn beinhalten sollen.
Ehrlich gesagt, viel gelernt hat unser Sohn in diesen Wochen nicht. Er hat seine Aufgaben erledigt, so gut wie es geht und die, die er auch verstehen konnte, diese jedoch nach Schulbeginn 1 zu 1 als Wissen einzufordern, erscheint uns jetzt schon mehr als fraglich.
In höheren staatlichen Bereichen werden diese Woche Entscheidungen darüber getroffen, wie es mit der Beschulung unserer Kinder weitergehen wird., die dann in den einzelnen Länderkultusministerien, den Schulämtern und den einzelnen Schulen umgesetzt werden. Es liegen verschiedene Aspekte vor, die eine Entscheidung darüber, zu welchem Zeitpunkt Schule wieder real und analog in den Räumen der Schulgebäude stattfinden kann, beeinflussen. Es sind dies: Vorgaben der Gesundheitsexperten, Größe der Klassenzimmer, Zahl der Arbeitskräfte und nutzbaren Transportkapazitäten.
Als betroffene Eltern stellen wir uns dies schon einmal vor, aber wir warten ab. Jedenfalls bleibt Schule nach Wiederbeginn ein großer Gefahrenherd der Weiterverbreitung des Virus. Mitschülerinnen unseres Sohnes kommen mit Bussen, sie treffen sich auf dem Schulhof, sie sitzen gemeinsam im Unterrichtsraum. Nur diese Vorstellung allein schon erscheint uns ein wenig Furcht einzuflößen. Wir sind Eltern, die zur Risikogruppe gehören, genauso wie ältere Lehrer*innen. Wir lehnen es ab, unseren Sohn, der dann täglich der Flut von Kontakten ausgesetzt ist, in unserem familiären Umfeld in einen Schutzraum bzw. uns als Eltern „abzustellen“, damit eine mögliche Infizierung vermieden werden kann und Eltern oder Großeltern nicht unbemerkt angesteckt werden können.
Sicherlich ist es wünschenswert, dass Schüler*innen wieder Schule besuchen können, damit die bisher richtig verordnete „Isolation“ und ihre sozialen und psychischen Folgen ein Ende nehmen können.
Es wird zu einer Abwägung kommen, zu welchem Zeitpunkt der Schulbetrieb wieder aufgenommen werden kann und eine verantwortungsbewusste Schulverwaltung wird sicherlich die richtigen Schlussfolgerungen aus den bisherigen Erfahrungen ziehen und die notwendigen Schritten zur Weiterführung des Schuljahres einleiten.
Wir als Eltern werden jedoch auch genau aufpassen müssen, in welche Richtung die Entscheidungen gehen könnten. Wenn nur ein leiser Zweifel darin bestehen könnte, dass wir durch etwaige Entscheidungen in der Durchsetzung unserer persönlichen Befindlichkeiten und Grundrechte bedroht fühlen, so sollte auch eine von uns betroffene Entscheidung, unser Kind nicht in die Schule zu schicken, durchsetzbar und akzeptabel sein.
Es gibt viele gute Beispiele, wie Kinder von Ihren Lehrerinnen und Lehrern während der Schulschließung betreut werden, es gibt jedoch auch eine Reihe von schlechten und nicht nachvollziehbaren Beispielen. Wir hoffen, dass Schule dies nach den Osterferien reflektieren wird.
Reinhard Mehles